Grünschnitt

AVV 20 02 01 kompostierbare Abfälle. Hierunter fallen Garten- und Parkabfälle jeglicher Art, z. B. Baumschnitt, Astholz, Rasenschnitt, Unkraut, Grassoden, Laub, Stroh. Der Durchmesser der einzelnen Teile muss unter 20 cm liegen. Auch von Krankheiten befallene Pflanzenteile können angeliefert werden, da die Erreger von Pflanzenkrankheiten im Verlauf der Kompostierung (bis 70 °C Temperatur) abgetötet werden.