Jeder Abfall ist bei Beginn der Entsorgung einem bestimmten Abfallschlüssel zuzuordnen. Heute gelten die sechsstelligen Abfallschlüsselnummern aus dem europaweit harmonisierten Katalog in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV).
Jeder Abfall ist bei Beginn der Entsorgung einem bestimmten Abfallschlüssel zuzuordnen. Heute gelten die sechsstelligen Abfallschlüsselnummern aus dem europaweit harmonisierten Katalog in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV).