Die Altholzverordnung regelt den Umgang mit gebrauchten Hölzern. Z. B wird generell festgelegt, das Altholz verwertet werden muss. Eine Beseitigung ist ausgeschlossen. Altholz wird in 4 Kategorien eingeteilt:
A I | unbehandeltes Holz (z. B. Paletten, Obstkisten) |
A II | gestrichenes und lackiertes Holz (z. B. Möbel, Innentüren) |
A III | beschichtetes Holz (z. B. beschichtete Möbel) |
A IV | Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz (z.B. Fenster, Außentüren, Bahnschwellen, Telegraphenmasten) |
Darüber hinaus wird die Verwertung von Althölzern sowie die Qualitätssicherung der Produkte aus Althölzern geregelt.