Die entsorgungspflichtigen Körperschaften (Städte, Landkreise, Abfallzweckverbände) erlassen für ihr Gebiet Abfallsatzungen. In diesen Satzungen ist z. B. geregelt, welche Abfälle die Körperschaft entsorgt, welche überlassungspflichtig sind, welche Mülltonnen aufgestellt werden etc. Die Gebühren werden in der Abfallgebührensatzung geregelt.