Laut den §§ 19 — 21 des KrWG sind Abfallerzeuger ab dem 31.12.1999 verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte und —Abfallbilanzen zu erstellen, wenn bei ihnen
mehr als 2000 kg / a besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder
mehr als 2000 t / a überwachungsbedürftige Abfälle je Abfallschlüssel anfallen.
Form und Inhalt werden durch die „Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen“ vom 13.09.1996 geregelt. Abfallbilanzen dokumentieren Art, Menge und Verbleib der gefährlichen Abfälle, der Abfälle zur Verwertung und der Abfälle zur Beseitigung sowie die Gründe, die die Beseitigung der Abfälle notwendig machen und den Verbleib der Abfälle bei Verwertung oder Entsorgung im Ausland. Beide sind wichtige Instrumente und können helfen, eine detaillierte Übersicht über die Situation der Abfallwirtschaft in Gewerbebetrieben zu erhalten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erarbeitung der Bilanzen und Konzepte.