Teil der Abfallentsorgung, bei der Abfälle (örtlich zusammengefasst) mit dem Ziel untergebracht werden, sich ihrer auf Dauer zu entledigen. Es sind eine Reihe von anerkannten Regeln zur Verminderung von Umweltschäden oder Beeinträchtigungen zu beachten. Die Ablagerungen können überirdisch oder unterirdisch erfolgen.
Geordnete Ablagerung: Die geordnete Ablagerung (Deponie) ist eine als endgültig angesehene Ablagerung von Abfällen. Sie wird schichtweise aufgebaut und nach dem Stand der Technik abgedeckt und abgedichtet.
Ungeordnete Ablagerung: Bei ungeordneten Ablagerungen werden Abfälle mit behördlicher Bewilligung an geeigneten und ungeeigneten Standorten abgekippt, sich selbst überlassen und gelegentlich planiert und abgedeckt.
Wilde Ablagerung: Bei wilden Ablagerungen werden Abfälle ohne Schutzmaßnahmen planlos und ohne behördliche Bewilligung in der Landschaft abgelagert.
Altablagerung: Altablagerungen können stillgelegte Anlagen zum Ablagern von Abfällen sein, ferner Grundstücke, auf denen vor Inkrafttreten des Abfallgesetzes Abfälle abgelagert worden sind, sowie sonstige stillgelegte Aufhaldungen und Verfüllungen. Soll auf dem Gelände mit Altablagerungen gebaut werden, ist häufig eine Altlastensanierung notwendig.