Altholz AI

AVV 15 01 03 Verpackungen aus Holz, AVV 17 02 01 Holz aus Bau- und Abbruchabfällen und AVV 20 01 38 Holz Die Altholzverordnung teilt die gebrauchten Hölzer in die Kategorien A1 —A4 ein. Die Kategorien geben Auskunft über die jeweilige Vorbehandlung des Holzes. Unbehandeltes Altholz der Kategorie Al ist gebrauchtes Holz, das nur mechanisch bearbeitet, nicht aber mit Chemikalien, wie z. B. Farben, Lasuren, Lacken, Beschichtungen oder Holzschutzmitteln versehen wurde. Beispiele: Paletten, Obstkisten. Altholz der Kategorie Al kann in der Kompostierung, in der Spanplattenindustrie oder energetisch verwertet werden.