Altholz AIV

AVV 17 02 04* Glas, Holz und Kunststoff, die gefährliche Stoffe enthalten mit Holzschutzmitteln behandeltes oder mit einer anderweitigen entsprechend hohen Schadstoffbelastung behaftetes Altholz. Im Regelfall handelt es sich im Gegensatz zu den Altholzkategorien A I bis A III bei dieser Altholzkategorie um besonders überwachungsbedürftigen Abfall). Beispiele: Fenster Außentüren, Gartenzäune, Telegraphenmasten, Bahnschwellen. Altholz mit schädlichen Verunreinigungen wird überwiegend energetisch verwertet.