Altholzverordnung

Die Altholzverordnung regelt den Umgang mit gebrauchten Hölzern. Z. B wird generell festgelegt, das Altholz verwertet werden muss. Eine Beseitigung ist ausgeschlossen. Altholz wird in 4 Kategorien eingeteilt:

A I unbehandeltes Holz (z. B. Paletten, Obstkisten)
A II gestrichenes und lackiertes Holz (z. B. Möbel, Innentüren)
A III beschichtetes Holz (z. B. beschichtete Möbel)
A IV Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz (z.B. Fenster, Außentüren, Bahnschwellen, Telegraphenmasten)

Darüber hinaus wird die Verwertung von Althölzern sowie die Qualitätssicherung der Produkte aus Althölzern geregelt.